Für die Zulassung zum Masterstudiengang Gerontologie sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Eine Zulassung ist für das Vollzeitstudium nur zum Wintersemester, für das Teilzeitstudium auch im Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Juli (WiSe) bzw. der 15. März (SoSe).
Zur Aufnahme in den Masterstudiengang Gerontologie ist die Teilnahme am Online-Anmeldungsverfahren erforderlich. Alle dazu nötigen Informationen finden Sie auf der Homepage der FAU unter: www.fau.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/anmeldung-zum-masterstudium/.
Achtung wichtig:
Nach Abschluss der Online-Bewerbung senden Sie das ausgedruckte Bewerbungsformular sowie die erforderlichen Unterlagen (s. Checkliste im Online-Verfahren) an folgende Adresse:
Universität Erlangen-Nürnberg
Referat L 4 – Masterbüro
Schlossplatz 4
91054 Erlangen
Nach Eingang des Zulassungsantrags und Prüfung der Unterlagen, benachrichtigt die Universität die Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail, dass ein Online-Bescheid abrufbar ist. Der Online-Bescheid enthält die Information über Zulassung oder Ablehnung. Im Fall einer Zulassung können Sie unter www.campo.fau.de die Immatrikulation beantragen und erhalten anschließend Ihren Immatrikulationsantrag mit den Angaben zur persönlichen oder postalischen Einschreibung.
Mit speziellen Fragen zu Inhalt und Aufbau des Studiums, Prüfungsanforderungen u.ä. wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung (Frau Dr. Käte Volland-Schüssel) im Institut für Psychogerontologie.